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   BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59   

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BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59 (https://dejure.org/1959,6626)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1959 - 4 StR 414/59 (https://dejure.org/1959,6626)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 414/59 (https://dejure.org/1959,6626)
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  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
  • RG, 15.12.1913 - II 684/13

    Zum Begriffe der Wegnahme in § 242 StGB.

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
  • RG, 10.11.1933 - 4 D 156/33

    Kann eine Amtsunterschlagung darin gefunden werden, daß ein

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
  • RG, 19.01.1928 - II 63/27

    1. Kann eine allgemeine Übung die nach § 2 DepotG. erforderliche schriftliche

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
  • RG, 18.12.1922 - II 630/22

    1. Kann ein Eisenbahnbeamter durch eigenmächtiges Behalten eines von ihm in

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
  • RG, 08.06.1918 - V 298/18

    Zum Begriffe der Absicht rechtswidriger Zueignung beim Diebstahl.

    Auszug aus BGH, 18.12.1959 - 4 StR 414/59
    In solchen Fällen handelt er jedoch nur dann in Zueigungsabsicht, wenn er mit der Überlassung der Sache an den Dritten irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen oder Vorteil für sich erstrebt, sei es, daß er sich für die Überlassung eine Gegenleistung gewähren lassen und so den wirtschaftlichen Wert der Sache (ganz oder teilweise) seinem Vermögen zuführen will, sei es, daß er durch die in der Überlassung zum Ausdruck kommende Verfügung im eigenen Namen als freigebig erscheinen will, ohne eigene Mittel aufzuwenden (vgl. RGSt 47, 133 und 324, 325; 48, 58; 52, 147; 57, 166, 168; 61, 228, 232 f; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGHSt 4, 236, 238 f) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52].
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